Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…
Art. 367 Abs. 3 i.V.m. 426 aZGB, Art. 399 Abs. 2 OR, Art. 81 ff. ZPO: Haftung des Beistandes für eine beigezogene Hilfsperson, Streitverkündungsklage. Im Rahmen seiner Amtsausübung kann der Beistand…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1126
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
Art. 301 ff., 307 ZGB: Uneinigkeit sorgeberechtigter Eltern über die Masernimpfung der Kinder. Können sich die sorgeberechtigten Eltern nicht einigen, ob bei den Kindern eine Masernimpfung durchzuführen…
Art. 273, 274 Abs. 2 ZGB: Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs, Beachtlichkeit der Wünsche oder des Willens des Kindes. Bei älteren Kindern rückt ein konstant und nachdrücklich geäusserter Wille…
Art. 273 f., 276 ZGB: Regelung der Kostenfolgen eines begleiteten Besuchsrechts. Grundsätzlich gilt, dass die für ein begleitetes Besuchsrecht anfallenden Mehrkosten in der Regel von demjenigen…
FamPra.ch Nummer 4/2020, 4. November 2020, S. 1049