Die geltende Vorsorgeteilung bei Scheidung weist einige Schwächen auf, wie die Praxis der letzten elf Jahre gezeigt hat. Der Vorentwurf will Ihnen durch Änderungen in zentralen Bereichen begegnen: Neu soll als Stichtag für die Teilung die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens gelten. Die Teilung des Vorsorgeguthabens soll sowohl vor wie auch…
Der Vernehmlassungsentwurf zur Scheidungsrechtsrevision sieht u. a. vor, die seit dem Jahre 2000 geltenden Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich (Art. 122–124 ZGB) grundlegend zu überarbeiten. De lege ferenda sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel stets hälftig geteilt werden – nota bene auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles…
Art. 122 ff. ZGB: Durchführung des Vorsorgeausgleichs bei für Wohneigentum verpfändeten Mitteln aus beruflicher Vorsorge. Sind die Mittel aus beruflicher Vorsorge eines Ehegatten für…
Der Bezug einer Freizügigkeitsleistung kann bis zur Vollendung des 69./70. Altersjahres aufgeschoben werden. Wenn die wesentlichen Vermögenswerte in einer Freizügigkeitsleistung gebunden sind, gehen die Nachkommen beim Tod der versicherten Person leer aus. Dies erscheint dann nicht als gerechtfertigt, wenn diese Vermögenswerte vorehelich…
Auch in der beruflichen Vorsorge gibt es oft beträchtliche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem bei Einmaleinlagen und beim Bezug des Vorsorgeguthabens in Kapitalform. Vorsorgenehmer sollten nicht nur die steuerlichen Vorteile vor Augen haben. Möglich sind nicht gewollte Auswirkungen in der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung…
Art. 125, 126 ZGB: Beginn der Unterhaltspflicht bei Teilrechtskraft des Scheidungsurteils, Voraussetzungen für eine Kapitalabfindung. Indem das Gesetz keinen bestimmten Zeitpunkt für den Beginn der…
Art. 123 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen. Der Anspruch auf Teilung der während der Ehedauer angesparten Freizügigkeitsleitungen besteht grundsätzlich voraussetzungslos…
Art. 285 ZGB: Kindesunterhalt, hypothetisches Einkommen. Im Zusammenhang mit der Leistung von Kinderunterhalt sind besonders hohe Anforderungen an die Ausnützung der Erwerbskraft der…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 773