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Suchergebnis für Vorsorge

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2014

Nr. 16 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 10. Dezember 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_474/2013

Art. 123, 125 ZGB: Zulässigkeit des Verzichts auf Vorsorgemittel, Eigenversorgungskapazität, Dauer des nachehelichen Unterhalts. Eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit von 60% auf 100% ist auch dann…

Nr. 15 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 24. Dezember 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_210/2013

Art. 124, 125 ZGB: Verhältnis von angemessener Entschädigung und nachehelichem Unterhalt bei Ehegatten im Rentenalter. Vermindert der unterhaltsberechtigte Ehegatte sein Vermögen und kann dieser…

Nr. 10 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 11. September 2013 i. S. X. gegen Y - 5A_496/2013

Art. 285 Abs. 2bisZGB: Handhabung von nachträglich entstandenen Kinderrenten. Nach dem Scheidungsurteil entstandene und darin nicht berücksichtigte Kinderrenten sind gestützt auf Art. 285 Abs. 2

Die familienbezogene Rechtsprechung der sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts im Jahre 2013

Im Jahr 2013 lassen sich aus den Urteilen, in denen grundsätzliche Rechtsfragen angesprochen oder entschieden wurden, gewisse Gemeinsamkeiten herausschälen. So fällt auf, dass zur Begründung verschiedenartiger sozialrechtlicher Leistungsansprüche, insbesondere des Leistungsexports ins Ausland, das Recht auf Achtung des Familienlebens gemäss A…

Familie und Geld

Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 884

Die Zukunft von Ehe, Partnerschaft und einfachen Lebensgemeinschaften

Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…

Koordination im Familienvermögensrecht - einige Hinweise für eine praxisnahe Gestaltung allfälliger zukünftiger Revisionsvorlagen

Das von einem Teil der Lehre vertretene Postulat, vermögensrechtliche Folgen der Auflösung einer Partnerschaft unabhängig vom Zivilstand auszugestalten, beruht auf durchaus nachvollziehbaren Überlegungen, anknüpfend an die Schutzbedürftigkeit der Beteiligten insbesondere bei partnerschaftsbedingtem Erwerbsverzicht. Eine allfällige Umsetzung setzt…
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