Art. 125 ZGB: Nacheheliche Solidarität. Gründet der nacheheliche Unterhalt ausschliesslich auf Solidarität, so kann der Bedarf in sinngemässer Anwendung der Rechtsprechung zur früheren…
Stichwörter: Scheidung und Abänderung im internationalen Kontext, schweizerisches IPR, Lugano-Übereinkommen und Haager Übereinkommen zum Familienrecht, internationale Kindesentführung.
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…