Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2011 | S. 951–955Es folgt Seite №952⬆Art. 163 ZGB: Kein Trennungsunterhalt nach einer Ehe, die einzig zum Zweck der Erlangung einer…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 951
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welcher Form Rechtsbegehren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung gestellt werden müssen. Dabei werden insbesondere die Fragen beantwortet, in welcher Art und in welchem Umfang bereits zu Verfahrensbeginn Begehren zur Regelung der Scheidungsfolgen gestellt werden müssen, aus welchen…
Art. 315 Abs. 4 lit. b ZPO, Art. 179 ZGB: Keine aufschiebende Wirkung der Berufung gegen Eheschutzentscheide, Voraussetzung für die Abänderung von Eheschutzentscheiden. Eheschutzentscheide…
Art. 204, 205 ZGB: Einbezug von Steuerschulden in die güterrechtliche Auseinandersetzung, güterrechtliche Auseinandersetzung betreffend einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft. Bei der…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 978
Bei der Festlegung des Unterhaltsbeitrages während dem Scheidungsverfahren hat das Gericht von der ausdrücklichen oder stillschweigenden Aufgabenteilung der Parteien während dem Zusammenleben…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 993
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Begriff der lebensprägenden Ehe, Ermittlung des Einkommens nach der Pensionierung. Hat ein Ehegatte vor der Heirat lediglich zu 50 Prozent gearbeitet und…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 701
Art. 137 ZGB: Unterhaltszahlungen im Rahmen vorsorglicher Massnahmen, Saldoklausel. Eherechtliche Unterhaltsleistungen, die gestützt auf Art. 137 Abs. 2 ZGB zugesprochen wurden – im Zeitpunkt der…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 713
Die vom Bundesgericht in 135 III 158 ff. entwickelte Methode zur Berechnung des Vorsorgeunterhalts wirft diverse sozialversicherungsrechtliche Fragen auf und erfordert Berechnungen, die trotz ihrer Komplexität nur beschränkt verlässliche Angaben über das dereinstige Alterseinkommen des Unterhaltsgläubigers erlauben. Bei günstigen finanziellen…