Die Bestimmungen der neuen ZPO übernehmen im Bereich des Scheidungsverfahrens hauptsächlich die diesbezüglichen Vorgaben, welche vorher im materiellen Recht geregelt waren. Die Neuerungen sind geringfügig. Als wichtigste Veränderungen ist die erweiterte Entscheidkompetenz des Scheidungsgerichts im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der…
Die Anwendung von Art. 7d SchlT ZGB auf Scheidungsprozesse, die am 1. Januar 2017 noch vor einer kantonalen Instanz hängig sind, führt dazu, dass zur Berechnung der zu teilenden Austrittsleistung in diesen Fällen die Einleitung des Scheidungsverfahrens als massgebender Stichtag gilt.
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…