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Rechtsprechung 2008 Alle löschen

Nr. 98 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 5. Mai 2008 i.S. X. gegen Y. - 5A_103/2008

Art. 125 ZGB: Begriff der lebensprägenden Ehe. Unabhängig von der Ehedauer kann eine lebensprägende Ehe auch dann vorliegen, wenn daraus Kinder hervorgegangen sind, lässt doch die Kinderbetreuung…

Nr. 96 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 11. Juni 2008 i.S. X. gegen Y. - 5A_81/2008

Art. 125, 129 ZGB: Sistierung der Unterhaltsrente aufgrund eines Konkubinatsverhältnisses der unterhaltsberechtigten Partei. Als Konkubinat im engeren Sinne gilt eine auf Dauer angelegte umfassende…

Nr. 100 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 28. Februar 2008 i.S. X. gegen Y. - 5A_525/2007

Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung nach lebensprägender Ehe, Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, Berücksichtigung von Steuern im Grundbedarf. Nach der Auflösung einer lebensprägenden Ehe…

Nr. 34 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 19. Oktober 2007 i.S. X. gegen Y. - 5A_513/2007

Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung bei lebensprägender Ehe. Der Berechnungsmodus der hälftigen Überschussteilung wird bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen üblicherweise für den…

Nr. 49 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 21. November 2007 i.S. A., B. gegen G. - 5C.186/2006

Art. 328, 329 ZGB: Konkretisierung «günstiger Verhältnisse». Zu den Voraussetzungen der Verwandtenunterstützungspflicht gehört, dass dem Pflichtigen eine wohlhabende Lebensführung möglich ist, wobei…

Nr. 55 Obergericht Zürich, II Zivilkammer, Entscheid vom 17. September 2007 - NW070001

Art. 30 Abs. 1 ZGB: Namensänderung eines Erwachsenen. Wichtiger Grund bejaht bei Rückkehr zum ursprünglichen Namen, nachdem während Unmündigkeit eine Namensanpassung an den Stiefvater erfolgt war…

Nr. 27 Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Entscheid vom 6. Dezember 2007 - Verf. Nr. 608/2007

Art. 30, 267 Abs. 1, 270 Abs. 1 ZGB: Keine Namensänderung nach Erwachsenenadoption. Nach Erwachsenenadoptionen kommt dem Interesse an der Unveränderlichkeit des ursprünglichen Namens umso grösseres –…
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