Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1215
Eine Methode der familienrechtlichen Unterhaltsbemessung hat sich an den unterhaltsrechtlichen Vorgaben und Prinzipien auszurichten. Sie muss zu einer bedarfs- und leistungsgerechten Verteilung der verfügbaren Mittel führen und die Rangfolge der Unterhaltsansprüche wahren. Zu berücksichtigen gilt es auch den Grundsatz des Schutzes des…
Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Hobbies, welche die Kinder tatsächlich ausüben, sind im Barbedarf zu berücksichtigen. Ein Lehrlingseinkommen des Kindes wird in guten finanziellen…
Art. 276 Abs. 2 ZGB: Aufteilung Einkommensüberschuss bei ausserehelichen Kindern. Für die Bemessung des Betreuungsunterhalts wird nach der Lebenshaltungskostenmethode vorgegangen. Demnach umfasst…
Die Barkosten für die Kinder sind bei dem Elternteil zu berücksichtigen, bei dem sie tatsächlich anfallen. Daher sind Wohnkosten in der Regel bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Fixkosten wie Krankenkassenprämien sind bei jenem Elternteil anzurechnen, der dafür tatsächlich aufkommt. Variable Kosten für Essen, Freizeit und Ferien sind im…
Art. 285a Abs. 3 ZGB, Art 71ter Abs. 2 AHVV: Nachzahlung einer IV-Kinderrente. Hat der rentenberechtigte Elternteil seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind erfüllt, so steht ihm die Nachzahlung der…
Art. 276, 276a, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Der Barunterhalt ist grundsätzlich vollumfänglich (und nicht proportional im Verhältnis der Überschüsse) durch den nichtbetreuenden Elternteil zu…
Art. 276 Abs. 2, 285 ZGB: Berechnung des Barunterhalts. Je nach den konkreten Umständen kann der Unterhaltsschuldnerin ein Arbeitsweg von zweimal 70 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr zumutbar sein…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1248