Art. 286 Abs. 2 ZGB: Abänderung des Kindesunterhalts, Bestimmtheit des Rechtsbegehrens, Gleichbehandlung der Geschwister, Bemessung der Lebenskosten im Ausland. Ein Rechtsbegehren muss so bestimmt…
Beleuchtet wurden die Fragen von Geheimnis, Informationsaustausch und Kontakt zwischen dem Adoptivkind, den leiblichen Eltern und den Adoptiveltern. Ihre Ausgestaltung entscheidet über das langfristige Gleichgewicht bei der Wahrung berechtigter Interessen im sogenannten Adoptionsdreieck. Die bis heute rechtlich ausschliesslich vorgesehene…