Bei der Bestimmung des Verkehrswerts eines Grundstückes geht es in erster Linie um die Ermittlung eines Preises. Auf den Wert ist nur subsidiär abzustellen. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist der Verkehrswert vorrangig anhand der statistischen Methode zu ermitteln. Insoweit hängt die Wahl der Schätzungsmethode von der Annahme des…
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung sind die Vermögensobjekte zum Verkehrswert einzusetzen. Lehre und Rechtsprechung definieren den Verkehrswert als jenen in Geld ausgedrückten Wert, der bei einer Veräusserung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum güterrechtlich massgeblichen Zeitpunkt unter normalen Verhältnissen als Preis erzielt werden…
Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 hat das Bundesgericht wichtige Bereiche des (nach-)ehelichen Unterhaltsrechts weiterentwickelt. BGer, 3.11.2020, 5A_907/2018 definiert den Begriff der Lebensprägung einer Ehe mit grundsätzlich sechs kumulativen Voraussetzungen neu und setzt damit die Messlatte des Anspruchs auf die Beibehaltung des ehelich…
Art. 276 ff. 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts, unbeschränkte Bonusbeteiligung des Kindes. Für die Berechnung des Barunterhalts ist grundsätzlich nach der zweistufigen Methode vorzugehen…
Der Beitrag stellt übersichtsmässig die im Jahr 2008 ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht zusammen. Nebst methodischen Fragen waren diverse Probleme rund um den nachehelichen Unterhalt zu lösen, so insbesondere die Regelung der Mankotragung und die Berücksichtigung eines vorehelichen Konkubinates. Ferner waren…
Die wichtigsten Urteile der sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts im Jahr 2017 mit Familienbezug finden sich in den Bereichen Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Ergänzungsleistungen, berufliche Vorsorge, Familienzulage, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe und öffentliches Personalrecht. Mit Blick auf den…
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt. Bezugspunkt des gebührenden Unterhalts ist die von den Ehegatten gemeinsam gelebte Lebenshaltung unter Berücksichtigung von scheidungsbedingten Mehrkosten. Bei…
Die vom Bundesgericht in 135 III 158 ff. entwickelte Methode zur Berechnung des Vorsorgeunterhalts wirft diverse sozialversicherungsrechtliche Fragen auf und erfordert Berechnungen, die trotz ihrer Komplexität nur beschränkt verlässliche Angaben über das dereinstige Alterseinkommen des Unterhaltsgläubigers erlauben. Bei günstigen finanziellen…