Art. 104, 107, 108 ZGB: Unterschied zwischen einer ungültigen Ehe und einer nicht existierenden Ehe. Befindet sich eine Partei beim Abschluss der Ehe in einem Erklärungsirrtum, sind die Bestimmungen von …
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1030
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2009 | S. 1051–1059Es folgt Seite №1052⬆Art. 123, 125 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen, nachehelicher Unterhalt…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1051
Dieser Beitrag betrifft Ehepaare, bei denen einer der Ehegatten Eigentümer eines Unternehmens ist. Es wird untersucht, inwieweit das Eherecht – die Wirkungen der Ehe im Allgemeinen und das Ehegüterrecht – die Entscheidungsfreiheit des unternehmerisch tätigen Ehegatten in Bezug auf sein Unternehmen beeinflusst. Obwohl das Eherecht zwingende…
Art. 125, 205 Abs. 2 ZGB: Zuteilung von Gegenständen im Miteigentum, nachehelicher Unterhalt nach lebensprägender Ehe, Eigenversorgungskapazität. Derjenige Ehegatte, der an einem Vermögenswert im…
Art. 123 Abs. 2, 185 ZGB: Gütertrennung, Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen eines Ehegatten. Art. 123 Abs. 2 ZGB ist restriktiv auszulegen. Die Teilung der Austrittsleistungen kann…
Art. 15, 61, 63 IPRG, Art. 122 ff., 124 ZGB: Vorsorgeausgleich in internationalen Verhältnissen. In internationalen Verhältnissen untersteht der Vorsorgeausgleich grundsätzlich dem auf die Scheidung…
Seit der Ratifikation des ‹Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung› stellt die Schweiz für dieses angloamerikanische Rechtsinstitut ein vorteilhaftes Umfeld dar, dessen Attraktivität durch die parallele Einführung innerstaatlicher Rechtsvorschriften weiter gesteigert wurde. Von der Anerkennung des…
Art. 125 ZGB: Voraussetzungen für die Anrechnung eines der Ehe vorangegangenen Konkubinats auf die Ehedauer. Beim Vorliegen besonderer Umstände kann ein der Ehe vorangegangenes Konkubinat bei der…
Art. 125, 170 ZGB: Pflicht zur Ausdehnung der Erwerbstätigkeit, Folgen der Verletzung der Auskunftspflicht unter Ehegatten. Einer 49-jährigen Ehefrau, die keine Betreuungspflichten mehr wahrnehmen muss,…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2009 | S. 206–208Es folgt Seite №207⬆Art. 125 ZGB: Zumutbarkeit des Vermögensverzehrs zur Finanzierung des nachehelichen…