Die Anhörung von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren hinsichtlich Sorgerechts- oder Umgangsregelungen führt bei diesen zu keiner Belastung im engeren Sinn. Im Vorfeld finden sich gewisse Irritationen auf kognitiver (Verunsicherung, Interferenz) und emotionaler (Erregung, Ängstlichkeit) Ebene, wie sie im Konzept der Prüfungsangst…
Art. 273, 144 ZGB: Festlegung des Besuchsrechts, Anhörung des Kindes. Der persönliche Verkehr ist zwar als sog. Pflichtrecht ausgestaltet, dient aber in erster Linie dem Interesse des Kindes. Oberste…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 740
Werden Kinder Zeugen von häuslicher Gewalt, ist ihr Wohl gefährdet. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass das Miterleben von Gewalt in der Elternbeziehung Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder zeitigt. Dieser Problematik ist bei der Ausgestaltung von Besuchsrechten nach Trennung gewaltbelasteter Elternbeziehungen…
Der Beitrag thematisiert die fachliche Kontroverse rund um den Einbezug der Kinder bei der Neugestaltung des Familienlebens nach elterlicher Trennung. Er legt dar, dass die kindliche Partizipation bei persönlichen Angelegenheiten auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen stattfinden kann. Kritisch zeigt er auf, dass sich die Praxis –…
Art. 133, 274 ZGB: Ausschluss des Besuchsrechts. Grundsätzlich ist von der kinderpsychologischen Erkenntnis auszugehen, dass für die Kinder in der Regel eine Beziehung zu beiden Eltern wichtig ist, da…