Die vom Bundesgericht in 135 III 158 ff. entwickelte Methode zur Berechnung des Vorsorgeunterhalts wirft diverse sozialversicherungsrechtliche Fragen auf und erfordert Berechnungen, die trotz ihrer Komplexität nur beschränkt verlässliche Angaben über das dereinstige Alterseinkommen des Unterhaltsgläubigers erlauben. Bei günstigen finanziellen…