Art. 28c, 172 Abs. 3, 176 ff. ZGB: Anordnung einer elektronischen Überwachung im Zusammenhang mit einem Annäherungsverbot wegen häuslicher Gewalt. Eine elektronische Überwachung muss dem…
Die Rechtsprechungsübersicht behandelt die ersten bundesverwaltungsgerichtlichen Urteile zum Schutzstatus S. Weiter wird die Rechtsprechung zum Recht auf Achtung des Privatlebens dargestellt (Art. 13 BV und Art. 8 EMRK). Im Bereich des Rechts auf Achtung des Familienlebens sind mehrere Urteile zum umgekehrten Familiennachzug der Eltern durch…
Vor dem 1. Januar 1978 ausserehelich geborene Kinder hatten in der Regel nur eine altrechtliche Zahlvaterschaft und keinen rechtlichen Vater. Das Übergangsrecht (Art. 13a Abs. 1 SchlT ZGB) schloss die vor dem 1. Januar 1968 geborenen Kinder und die Kinder ohne bestehende Zahlvaterschaft von den Klagen zur Feststellung des rechtlichen…
Die Rechtsprechungsübersicht widmet sich dem durch Art. 13 BV und Art. 8 EMRK garantierten Anspruch auf Schutz des Familienlebens und der Bestätigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, wonach beim Familiennachzug gestützt auf das Grundrecht auf Familienleben das Alter zum Zeitpunkt der Urteilsfällung massgebend ist. Danach wird im Bereich des…
In vielen Bereichen des deutschen Familienrechts besteht ein Reformbedarf, viele Reformprojekte sind auf dem Weg. Da die Legislaturperiode aber in diesem Sommer zu Ende gehen wird, werden möglicherweise nicht alle Reformprojekte verwirklicht werden können. Den Regierungsparteien scheint eine Verfassungsänderung, mit der Kinderrechte und das…
Die dargelegten Erkenntnisse führen zum Schluss, dass eine Neuregelung der materiell-rechtlichen Grundlage für die fürsorgerische Unterbringung sowohl aus erzieherischen Gründen als auch aufgrund einer psychischen Störung im zivilrechtlichen Kindesschutz auf Bundesebene notwendig ist, um den Vorgaben der EMRK zu entsprechen. Die Vorschläge de…
Sind in einem zivilrechtlichen Kindesschutzfall die Voraussetzungen erfüllt, dass ein (jugendlicher) Minderjähriger in einer geschlossenen oder psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss, hat ein entsprechender Entscheid der Kindesschutzbehörde die Bestimmungen zur fürsorgerischen Unterbringung Erwachsener sinngemäss anzuwenden (Ar…
Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…