Die konkrete Eigentumsausgestaltung (Alleineigentum, Miteigentum, Gesamteigentum) der Ehegatten an Immobilien bestimmt die Verfügungsberechtigung und weitgehend die Verlustbeteiligung. Demgegenüber richtet sich die Beteiligung am Mehrwert in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Unabänderlichkeit der Gütermassen nach den investierten Mitteln…
Art. 165, 181 ff., 205 Abs. 2 ZGB: Güterrechtliche Auseinandersetzung, Ausserordentlicher Beitrag eines Ehegatten. Im Gegensatz zur Gütergemeinschaft bleibt der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung…
Betreffend die Massenzuordnung des Konzerns im alleinigen Eigentum eines Ehegatten sind verschiedene Ansätze denkbar. U. E. ist der Konzern als eine rechtlich finanzielle Einheit zu behandeln. Jede Gründung einer neuen Muttergesellschaft führt zu einem neuen Konzern bzw. einem neuen Vermögensgegenstand. Demnach erscheint es als zutreffend, für…
Auch in der beruflichen Vorsorge gibt es oft beträchtliche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem bei Einmaleinlagen und beim Bezug des Vorsorgeguthabens in Kapitalform. Vorsorgenehmer sollten nicht nur die steuerlichen Vorteile vor Augen haben. Möglich sind nicht gewollte Auswirkungen in der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung…
Art. 8, 200 Abs. 3 ZGB: Güterrechtliche Zuordnung von Vermögensgegenständen, Beweislast im Zusammenhang mit Ersatzforderungen einer Gütermasse gegenüber der anderen. Von der Frage der…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 3/2008 | S. 463–493Es folgt Seite №493⬆ Im vorliegenden Beitrag werden drei Problembereiche im Steuerrecht vertieft behandelt, die es im Zusammenhang mit einer Scheidung/Trennung zu beachten gilt. Erläutert werden zunächst die mit der Scheidung/Trennung verbundenen Konsequenzen der…
Die Hinzurechnung nach Art. 208 ZGB schränkt die Ehegatten, die unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung leben, in ihrer Dispositionsfreiheit ein. Sind die Voraussetzungen erfüllt, vergrössert eine getätigte Zuwendung aus der Errungenschaft den Vorschlag des Veräussererehegatten rechnerisch. Reicht das Vermögen des Veräussererehegatten…
Art. 204, 205 ZGB: Einbezug von Steuerschulden in die güterrechtliche Auseinandersetzung, güterrechtliche Auseinandersetzung betreffend einer im Miteigentum stehenden Liegenschaft. Bei der…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 978