Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…
Durch Gewalt, Drohungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit erzwungene Verheiratungen sind bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar. Zusätzlich können, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch noch andere Straftatbestände erfüllt sein. Die Einführung eines Sonderstraftatbestands «Zwangsheirat» ist weder notwendig,…
Art. 163, 176 ZGB, Art. 72 Abs. 1, 90, 98, 106 Abs. 2 BGG: Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft. Die Anordnung von Eheschutzmassnahmen ist eine Zivilsache im Sinne von Art. 72 Abs. 1 BGG (E. 2)…
Das Institut der Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 f. ZGB beruht auf der Vorstellung, dass jeder Mensch einem sippenartigen Familienverband angehört, der eine solidarische Gemeinschaft bildet. In die heutige Zeit mit Kleinfamilien, Patchworkfamilien etc. passt es im Grunde nicht mehr. Zudem ist die Verwandtenunterstützungspflicht aus…
Art. 176 ZGB: Ermittlung des Umfangs der Erwerbstätigkeit, Dauer der Übergangsfrist zur Ausdehnung der Erwerbstätigkeit, Eigenschaften vollkommener Rechtsmittel. Bei der Ermittlung des Umfangs der…
Mitarbeiteroptionen als Recht, in Zukunft nach einem vom Arbeitgeber erstellten Plan Aktien (regelmässig zu einem Vorzugspreis) zu beziehen, kommen in verschiedenen Ausgestaltungen vor. Im Rahmen güterrechtlicher Auseinandersetzungen kann die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert der Beteiligung grundsätzlich Teil der Errungenschaft…
Art. 176 ZGB: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens infolge der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Dem Unterhaltsschuldner steht es grundsätzlich frei, seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen…
Im Rahmen der Revision des Scheidungsrechts wurde die Möglichkeit der gemeinsamen elterlichen Sorge sowohl für geschiedene als auch für nicht miteinander verheiratete Elternpaare eingeführt. Die Voraussetzungen wurden dabei wortwörtlich gleich geregelt. Insbesondere haben beide Elternkategorien sich in einer genehmigungsfähigen Vereinbarung über…
Art. 176 ZGB: Berücksichtigung von Schuldverpflichtungen gegenüber Dritten im Notbedarf eines Ehegatten. Für Schuldverpflichtungen gegenüber Dritten kann als anerkannt gelten, dass persönliche nur…
Art. 176 ZGB: Abgrenzung der Folgen eines qualifizierten Konkubinats resp. einer blossen Wohn- und Lebensgemeinschaft der unterhaltsberechtigten Partei. Ein qualifiziertes Konkubinat im Sinne der…