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Suchergebnis für Bundesgericht

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Vetterli Rolf

Nr. 26 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilkammer Entscheid vom 5. Februar 2008 - BF.2006.43

Art. 273 ZGB: Kindeswille und persönlicher Umgang. Zeigen Kinder im urteilsfähigen Alter trotz langer Abwesenheit des Vaters und beharrlicher Beeinflussung durch die Mutter eine vorsichtige…

Nr. 58 Kantonsgericht St.Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid vom 5. Mai 2008 - RF 2007.75

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Zuweisung eines Mankos. Ein Ehegatte, der verantwortungslos handelte, indem er seine Arbeitsstelle kündigte und sein ganzes Barvermögen verschwendete, kann sich nicht auf…

Nr. 30 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im FamilienrechtEntscheid vom 4. Juni 2008 - RF.2008.33

Art. 144 Abs. 2 ZGB: Pflicht zur Kindesanhörung. Das Gericht ist bei der Ordnung der Elterntrennung gehalten, ein Kind im urteilsfähigen Alter zur Mitwirkung einzuladen. Unterlässt es das, so ist…

Häusliche Gewalt: die Bedeutung des Artikels 28b ZGB

Der neue Art. 28b ZGB will Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen durch gerichtlich angeordnete Annäherungs-, Aufenthalts- und Kontaktverbote und durch die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung schützen. Art. 28b ZGB konkretisiert so die Generalklausel von Art. 28 ZGB und die allgemeinen Klagen nach Art. 28a ZGB. Das stellt zwar keinen…

Nr. 11 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, 14. Juni 2007 - RF.2007.20 und 21

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Ehegattenunterhalt in extrem günstiger Situation. Ist die Einkommenssituation extrem günstig, so soll der Ehegattenunterhalt den gesamten noch irgendwie billigenswerten…

Nr. 9 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 17. August 2006 - BF.2006.3/5

Art. 125 ZGB: Nacheheliche Solidarität. Gründet der nacheheliche Unterhalt ausschliesslich auf Solidarität, so kann der Bedarf in sinngemässer Anwendung der Rechtsprechung zur früheren…

Das Eheschutzverfahren nach der schweizerischen Zivilprozessordnung

Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
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