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Suchergebnis für Beschwerde

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Nummer 2 2013 Alle löschen

Nr. 27 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 21. Januar 2013 i. S. X. gegen Z. - 5A_771/2012

Art. 132 Abs. 1, 291 ZGB: Verhältnismässigkeit der Schuldneranweisung. Zahlt der Unterhaltsschuldner die gerichtlich festgelegten Unterhaltsbeiträge zwar vollständig, jedoch über Monate hinweg ohne…

Nr. 23 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 11. Januar 2013 i. S. X. gegen Z. - 5A_477/2012

aArt. 140 Abs. 1, 148 Abs. 2 ZGB: Gültigkeit einer in einem separaten Verfahren abgeschlossenen Teilvereinbarung über die güterrechtliche Auseinandersetzung, Grundsatz der Einheit des…

Que(e)r zum Recht?

Der Beitrag behandelt familiale Existenzweisen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Trans*Personen (LGBTQ) vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Regelungen und deren politischer Anfechtung. Anhand empirischer Fallbeispiele werden Facetten des Verhältnisses zwischen den rechtlichen Rah-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2013 | [wording:page…
FamPra.ch Nummer 2/2013, 2. Mai 2013, S. 366

Nr. 26 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 21. Januar 2013 i. S. X. gegen Z. - 5A_692/2012

Art. 129 ZGB: Abänderung des Scheidungsurteils, Anrechnung eines hypothetischen Einkommens. Begnügt sich der Unterhaltspflichtige selbst bei einem unfreiwilligen Stellenwechsel wissentlich mit…

Nr. 22 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 21. Januar 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_390/2012

Art. 125, 205, 218 ZGB: Zuweisung der ehelichen Liegenschaft, Festlegung der Ehegattenunterhaltsbeiträge. Der Verbleib einer Liegenschaft im Miteigentum beider Ehegatten nach der Scheidung setzt ein…

Nr. 34 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 4. Dezember 2012 i. S. X. gegen Z. - 5A_503/2012

Art. 277 Abs. 2 ZGB: Persönliche Zumutbarkeit der Leistung von Mündigenunterhalt. Die Zahlung von Mündigenunterhalt ist nur dann in persönlicher Hinsicht unzumutbar, wenn das Kind die…

Less Lost in Care: die neue Pflegekinderverordnung

Durch die Revision der PAVO wurden auf Bundesebene die wichtigsten Massnahmen nachvollzogen, damit ein Pflegekind besser am Verfahren beteiligt und geschützt wird. Erfreulicherweise wurde das Kindeswohl nun explizit für den Pflegekinderbereich verankert. Zudem werden Vermittlungsorganisationen per 2014 unter eine Melde- und Aufsichtspflicht…
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