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Suchergebnis für Berechnung

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Nummer 4 2014 Alle löschen

Nr. 52 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 22. Mai 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_890/2013

Art. 176 ZGB: Keine Berücksichtigung von Steuern in der Existenzminimumsberechnung in Mankofällen. Einige Kantone (SO, SG) sehen in kantonalen Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen…

Nr. 54 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 21. August 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_798/2013

Art. 276 ZPO: Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Sparquote auf Seiten des Unterhaltsschuldners. Die Methode der Existenzminimumsberechnung mit (allfälliger) Überschussverteilung (auch…

Nr. 55 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 29. Juli 2014 i.S. X. gegen Y. - 5A_671/2013

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Berücksichtigung von Wohnkosten. Ausgangspunkt für die Festlegung des nachehelichen Unterhalts sind immer die Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung. Ist…

Familie und Geld

Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 884

Koordination im Familienvermögensrecht - einige Hinweise für eine praxisnahe Gestaltung allfälliger zukünftiger Revisionsvorlagen

Das von einem Teil der Lehre vertretene Postulat, vermögensrechtliche Folgen der Auflösung einer Partnerschaft unabhängig vom Zivilstand auszugestalten, beruht auf durchaus nachvollziehbaren Überlegungen, anknüpfend an die Schutzbedürftigkeit der Beteiligten insbesondere bei partnerschaftsbedingtem Erwerbsverzicht. Eine allfällige Umsetzung setzt…
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