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Nummer 4 2007 Alle löschen

Nr. 90 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 14. Mai 2007 i. S. X. gegen Y. - 5C.238/2006

Art. 122, 124 ZGB: Bemessung der angemessenen Entschädigung. Ist die hälftige Teilung der gegenseitigen Austrittsleistungen nicht mehr möglich, ist eine Entschädigung geschuldet, deren Höhe sich nach…

Mitarbeiteroptionen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung

Mitarbeiteroptionen als Recht, in Zukunft nach einem vom Arbeitgeber erstellten Plan Aktien (regelmässig zu einem Vorzugspreis) zu beziehen, kommen in verschiedenen Ausgestaltungen vor. Im Rahmen güterrechtlicher Auseinandersetzungen kann die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert der Beteiligung grundsätzlich Teil der Errungenschaft…

Nr. 101 Bezirksgericht Arbon, Entscheid vom 29. September 2006 i. S. X. gegen Y. - 112/06 BGK

Art. 328, 329 ZGB: Verwandtenunterstützung, Unbilligkeit. Die Tatsache, dass Fürsorgebehörden Bedürftige unterstützt haben, entbindet sie nicht davon, in einem später kraft Subrogation gegen den…

Nr. 93 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 28. Juni 2007 i. S. X. gegen Y. - 5C.38/2007

Art. 125 ZGB: Zahlungsmodalitäten der Unterhaltsschuld, Voraussetzungen für die Ausrichtung einer Kapitalzahlung. Rechtfertigen es die Umstände des Einzelfalles, kann zur Begleichung von…

Nr. 86 Tribunal fédéral, IIe Cour civile, Arrêt du 27 juin 2007 en la cause de X. contre dame X. - 5A_170/2007

Art. 176 ZGB: Annahme eines hypothetischen Einkommens des Unterhaltsschuldners, Subsidiarität von Sozialhilfeleistungen. Dem Unterhaltsschuldner ist ein höheres als das tatsächliche Einkommen…

Die Verwandtenunterstützungspflicht im schweizerischen Recht oder: Der «verlorene Sohn» im Spannungsfeld zwischen Fiskalinteresse und Privatinteresse

Das Institut der Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 f. ZGB beruht auf der Vorstellung, dass jeder Mensch einem sippenartigen Familienverband angehört, der eine solidarische Gemeinschaft bildet. In die heutige Zeit mit Kleinfamilien, Patchworkfamilien etc. passt es im Grunde nicht mehr. Zudem ist die Verwandtenunterstützungspflicht aus…
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