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Suchergebnis für Aufschub des Bezugs der Freizügigkeitsleistung nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters

2 Dokumente gefunden

Freizügigkeitsleistungen und Güterrecht

Der Bezug einer Freizügigkeitsleistung kann bis zur Vollendung des 69./70. Altersjahres aufgeschoben werden. Wenn die wesentlichen Vermögenswerte in einer Freizügigkeitsleistung gebunden sind, gehen die Nachkommen beim Tod der versicherten Person leer aus. Dies erscheint dann nicht als gerechtfertigt, wenn diese Vermögenswerte vorehelich…

Die Scheidungsrechtsrevision aus Sicht der Vorsorgepraxis

Der Vernehmlassungsentwurf zur Scheidungsrechtsrevision sieht u. a. vor, die seit dem Jahre 2000 geltenden Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich (Art. 122–124 ZGB) grundlegend zu überarbeiten. De lege ferenda sollen die während der Ehe geäufneten Vorsorgemittel stets hälftig geteilt werden – nota bene auch nach Eintritt eines Vorsorgefalles…
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