Im Familienrecht geht es immer wieder um bestimmte Verhaltensweisen. Im Vergleich zu Geldforderungen ist die Durchsetzung solcher Ansprüche sehr viel schwieriger. Zum Teil kann die Durchsetzung durch indirekten Zwang erreicht werden, weil bei der Festsetzung der Geldforderung ein bestimmtes Verhalten vorausgesetzt wird. Das ist aber nicht immer…
Art. 301a Abs. 2 lit. b, 307 Abs. 3 ZGB: Keine Sanktion bei Missachtung der Gebote von Art. 301a Abs. 2 ZGB. 301a Abs. 2 ZGB gibt unabhängig vom Zeitpunkt, in dem der Aufenthaltsort der Kinder verlegt…
Art. 7 Abs. 1 lit. c, lit. d und lit. e FamZG: Anspruch auf Familienzulagen bei alternierender Obhut. Art. 7 Abs. 1 lit. c FamZG stellt darauf ab, wo das Kind «überwiegend lebt». Der zivilrechtliche…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1091
Die gemeinsame elterliche Sorge ist im schweizerischen Recht seit 1. Juli 2014 gesetzlich verankert. Die Gesetzesrevision fusst auf der Annahme, dass dem Wohl der minderjährigen Kinder am besten gedient ist, wenn die Eltern das Sorgerecht auch nach der Scheidung gemeinsam ausüben. Das Bundesgericht hat inzwischen umstrittene und für die Anwendung…
Art. 4 ff. PAVO, § 2 Abs. 2 EGZGB/SO: Legitimation zur Anfechtung des Entscheids über die Pflegekinderbewilligung. Die leibliche Mutter der Pflegekinder ist nicht legitimiert, den Entscheid über…
Art. 16 HKsÜ, Art. 298 Abs. 2 ZGB: Elterliche Sorge und Obhut im internationalen Kontext.ter Die Obhut kann nur einem Elternteil zukommen, der auch über die elterliche Sorge verfügt, was…
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB: Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK fliessende Anspruch auf eine (publikums-…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1138
Die Rechtsprechungsübersicht befasst sich mit zwei bundesgerichtlichen Urteilen zu Schein- bzw. Umgehungsehen, die zeigen, dass fallspezifische Konkretisierungen erforderlich sind, um einen Rechtsmissbrauch folgern zu können. Ein grosser Altersunterschied, Kulturunterschiede zwischen den Eheleuten und eine relativ kurze Bekanntschaftszeit genügen…