Art. 301a Abs. 2 ZGB: Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder ins Ausland. Ist über einen Wechsel des Aufenthaltsorts der Kinder sowie über eine Obhutsumteilung zu entscheiden, muss gemäss Art. 301a…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1118
Art. 450c, 301a Abs. 2 ZGB, Art. 304 Abs. 2 ZPO: Zuständigkeit für den Entscheid über den Wegzug des Kindes, Entzug der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen den Entscheid über den Umzug des…
Art. 273 ff, 298 Abs. 2terZGB, Art. 52 fbis Abs. 1 AHVV: Alternierende Obhut, Aufteilung der Erziehungsgutschriften. Betreuen die Eltern die Kinder in etwa zu gleichen Teilen, ist diese Betreuungsform…
Art. 276 ff., 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Der Kindesunterhalt ist grundsätzlich durchwegs nach der zweistufigen Methode zu berechnen. Besonderen Verhältnissen ist im Rahmen der…
Das Bundesgericht setzt mit dem vorliegend besprochenen Entscheid eine weitere Leitplanke bei der Berechnung von Kindesunterhaltsbeiträgen und erklärt für die Ermittlung des Barunterhalts die zweistufige Methode mit Überschussverteilung für schweizweit verbindlich. Eine genauere Analyse des besprochenen Urteils zeigt jedoch, dass trotz Klärung…
Auch wenn das Bundesgericht mit seinen neuen Leitentscheiden zum Unterhaltsrecht einige Fragen geklärt haben mag, so sind doch noch viele Fragen offen. Insbesondere ergibt sich aus den bundesgerichtlichen Entscheiden nicht eine simple Rechenmaschine, in welche die relevanten Zahlen eingegeben werden können und die stets das «richtige» Ergebnis…
Die Umsetzung und Vollstreckung von Betreuungsregelungen sind in der Realität faktisch unmöglich, wenn sich ein Elternteil dagegen wehrt. Als Begründung wird angeführt, dass eine Zwangsvollstreckung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sei. Vor dem Hintergrund, dass für die gesunde Entwicklung eines Kindes die Beziehung zu beiden Elternteilen…
Bei der Festsetzung von Ehegatten-, Kinder- und Partnerschaftsunterhalt werden unterhaltspflichtige Personen von den Gerichten regelmässig verpflichtet, Unterhalt rückwirkend für eine Zeitperiode vor Erlass des gerichtlichen Entscheides zu leisten. Dabei kann der Unterhaltschuldner vorbringen, er habe einen Teil oder den ganzen geschuldeten…