Bei lebensprägenden Ehen bemisst sich der nacheheliche Unterhaltsbeitrag grundsätzlich am ehelichen Standard. Ausnahmsweise ist auf die Verhältnisse während der Trennung abzustellen, wenn die Ehegatten bis zur Scheidung bereits lange getrennt gelebt haben. Ab wann eine Trennungsdauer als lange zu qualifizieren ist, kann nicht klar definiert…