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5. Vormundschaft (inkl. Betreuung und fürsorgerische Freiheitsentziehung)

Nr. 24 Kantonsgericht des Kantons Graubünden, Entscheid vom 5. September 2006 - ZF 06 44

Art. 369, 392 ZGB: Voraussetzungen für eine Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche. Das Vorliegen einer Geisteskrankheit oder Geistesschwäche genügt alleine noch nicht, um eine…
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