Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Art. 264a, 267 ZGB: Kein Verlust des Kindsverhältnisses zum leiblichen Elternteil nach der Adoption durch den Konkubinatspartner. Entgegen der gesetzlichen Regelung, welche lediglich die…
Art. 8, 14 EMRK: Das schweizerische Namensrecht verstösst gegen die EMRK. Heiratet ein Paar bei dem der Mann die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, die Frau jedoch Ausländerin ist, kann die…
Art. 8 EMRK: Wirkungen der Adoption. Art. 8 EMRK wird verletzt, wenn ein volljähriges behindertes Kind vom Lebensgefährten seiner Mutter adoptiert wird, zwischen den Beteiligten ein Familienleben…
Art. 8, 14 EMRK: Das schweizerische Namensrecht verstösst gegen die EMRK. Heiratet ein Paar bei dem der Mann die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt, die Frau jedoch Ausländerin ist, kann die…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Art. 8 EMRK: Keine rechtliche Anerkennung des Kindsverhältnisses zwischen dem Kind und der Ex-Partnerin der biologischen Mutter. Die Verweigerung der Anerkennung des Kindsverhältnisses zum getrennt…
Art. 27, 73 Abs. 1 IPRG, Art. 260 Abs. 1 ZGB: Anerkennung und Eintragung einer im Ausland erfolgten Vaterschaftsanerkennung und Namensänderung durch den nicht biologischen Vater des Kindes in das…
FamPra.ch Nummer 4/2022, 11. November 2022, S. 982