Art. 122, 124 ZGB, Art. 5, 27, 63, 64 IPRG: Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils bezüglich der Teilung der Austrittleistungen. Im Rahmen der Ergänzung ausländischer Urteile ist zunächst…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2009 | S. 1051–1059Es folgt Seite №1052⬆Art. 123, 125 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen, nachehelicher Unterhalt…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1051
Seit der Ratifikation des ‹Haager Übereinkommens über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung› stellt die Schweiz für dieses angloamerikanische Rechtsinstitut ein vorteilhaftes Umfeld dar, dessen Attraktivität durch die parallele Einführung innerstaatlicher Rechtsvorschriften weiter gesteigert wurde. Von der Anerkennung des…
Die Anerkennung der ausländischen Scheidungsurteile (eheauflösende Statusurteile) in der Schweiz wird grosszügig gewährleistet durch die Haager Konvention von 1970, bilaterale Staatsverträge und die zumeist noch günstigere Regelung in Art. 65 IPRG. Im Aufsatz wird auf die Auslegung dieser Bestimmung eingegangen, ebenso auf das Problem…
Art. 369 ZGB: Abgrenzung der Aufgaben des Beirates resp. Vormundes, Verhältnismässigkeit vormundschaftlicher Massnahmen. Die Aufgabe, sich um die persönlichen Angelegenheiten eines Mündels zu…
Art. 15, 61, 63 IPRG, Art. 122 ff., 124 ZGB: Vorsorgeausgleich in internationalen Verhältnissen. In internationalen Verhältnissen untersteht der Vorsorgeausgleich grundsätzlich dem auf die Scheidung…
Art. 73 Abs. 3 BVG, Art. 25a FZG: Örtliche Zuständigkeit für die Beurteilung einer erfolgten Barauszahlung. Nach seinem Wortlaut regelt Art. 25a FZG nur die örtliche Zuständigkeit für die Teilung der…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 759
Art. 123 Abs. 2, 185 ZGB: Gütertrennung, Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen eines Ehegatten. Art. 123 Abs. 2 ZGB ist restriktiv auszulegen. Die Teilung der Austrittsleistungen kann…
Art. 124, 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Festsetzung einer angemessenen Entschädigung. Die Kosten für ein Darlehen, welches den Ehegatten während dem Zusammenleben gewährt wurde, können nur dann in…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1060