Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…
Art. 273 f. ZGB: Anordnung von Erinnerungskontakten. Erinnerungskontakte können auch bei älteren Kindern gegen deren Willen angeordnet werden. Erinnerungskontakte sind kein Zwang zur Beziehung,…
Die Umsetzung und Vollstreckung von Betreuungsregelungen sind in der Realität faktisch unmöglich, wenn sich ein Elternteil dagegen wehrt. Als Begründung wird angeführt, dass eine Zwangsvollstreckung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar sei. Vor dem Hintergrund, dass für die gesunde Entwicklung eines Kindes die Beziehung zu beiden Elternteilen…
Art. 328, 329 ZGB: Verwandtenunterstützung, Unbilligkeit. Die Tatsache, dass Fürsorgebehörden Bedürftige unterstützt haben, entbindet sie nicht davon, in einem später kraft Subrogation gegen den…
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB: Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK fliessende Anspruch auf eine (publikums-…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1138