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Aus der ZeitschriftSZS 5/2011 | S. 503–516Es folgt Seite №503

Zur 1. Säule – Premier pilier

Art. 30 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK

In einem IV-rechtlichen Verfahren keine Befangenheit eines kantonalen Richters, der zuvor in einem anderen Verfahren das Gesuch der Versicherten um Opferhilfe abgelehnt und sich ausserdem in einem 1999 publizierten Aufsatz kritisch zur invalidisierenden Wirkung somatoformer Schmerzstörungen geäussert hatte. Gestützt auf Art. 16 und 20 BV sowie Art. 10 EMRK steht es auch…

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