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Der Grundsatz der finanziellen Unabhängigkeit hat Vorrang vor dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Art. 125, 126 ZGB: Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, Gültigkeitsdauer vorsorglicher Massnahmen, Beginn des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt.

Schlagworte: nachehelicher Unterhalt; vorsorgliche Massnahmen

Im Falle einer 46-jährigen Ehefrau mit einer Ausbildung als Sekretärin im medizinischen Bereich ohne Kinderbetreuungspflichten ist die Möglichkeit…

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