Ein unzureichender Antrag auf Durchführung einer Verhandlung stellt keinen Verzicht auf eine Verhandlung dar
Schlagworte: Kindesschutz; Verzicht auf Verhandlung
Schreibt das anwendbare Prozessrecht eine Verhandlung nicht zwingend vor, verzichtet eine Partei dann stillschweigend auf den aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK fliessenden Anspruch auf eine öffentliche und mündliche…
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