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Ein Ehegatte investiert in die Liegenschaft des anderen

Art. 163, 165 ZGB: Abgrenzung zwischen gewöhnlichem Unterhalt und ausserordentlichen Beiträgen.

Schlagworte: Gütertrennung; gewöhnlicher Unterhalt; ausserordentliche Beiträge

Leben die Ehegatten unter dem Güterstand der Gütertrennung und investiert ein Ehegatte in die Liegenschaft des anderen, ist im Einzelfall zu entscheiden, ob ein ausserordentlicher Beitrag nach Art. 165 Abs. 2 ZGB vorliegt oder ob ein…

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