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Nachehelicher Unterhalt über das Rentenalter hinaus

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt: Voraussetzungen und Dauer bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Schlagworte: Nachehelicher Unterhalt

Ein Ehegatte hat nur Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung, wenn er trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, selbst für seinen angemessenen Unterhalt zu sorgen. Werden gesundheitliche…

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