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Nachehelicher ​Unterhalt über das Rentenalter hinaus

Art. 125 ZGB: Nachehelicher ​Unterhalt: Voraussetzungen und Dauer bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Schlagworte: Nachehelicher ​Unterhalt

Ein Ehegatte hat nur Anspruch auf ​Unterhalt nach der Scheidung, wenn er trotz zumutbarer Anstrengungen nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, selbst für seinen angemessenen ​Unterhalt zu sorgen. Werden…

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