Der Vorsorgeauftrag hat sich als Instrument der eigenen Vorsorge in der Schweiz bewährt, und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorsorgeaufträgen weiter kontinuierlich steigen wird.149 Diese Erfolgsgeschichte widerspiegelt sich in einer Vielzahl von Angeboten beratender Institutionen, wie ein Vorsorgeauftrag auszugestalten ist. Trotzdem…
Art. 170, 195 Abs. 1 ZGB, Art. 400 OR: Auskunftspflicht, Herausgabe von Bankauszügen nach rechtskräftiger Scheidung. Ein Ehegatte, der Auskunft über eigenes, vom anderen Ehegatten verwaltetes,…
Art. 273, 274 Abs. 2 ZGB: Ausgestaltung des persönlichen Verkehrs, Beachtlichkeit der Wünsche oder des Willens des Kindes. Bei älteren Kindern rückt ein konstant und nachdrücklich geäusserter Wille…
Wenn Eltern sich trennen, muss die Familie ihren Alltag neu organisieren. Bestehende Betreuungsarrangements müssen entsprechend den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Kindern und Eltern angepasst oder neu ausgehandelt werden. Eine schweizweite repräsentative Onlinebefragung bei 2868 Müttern und Vätern zeigt, dass die Entweder-oder-Regelung …
Die Teilnahme von Sachverständigen ist in der Schweiz in familienrechtlichen Verfahren nicht üblich, was insofern erstaunt, als in anderen Rechtsgebieten (Strafrecht, Kindesschutz) die Gutachterinnen und Gutachter immer in die Verhandlungen eingeladen werden. Der Beizug wäre auf jeden Fall wünschenswert: Mit dem Beizug wird das Fachwissen…
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu vermehrter Unterstützung in der Entscheidfindung, zu sog. Supported Decision Making und Selbstbestimmung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Erwachsenenschutz. Das revidierte schweizerische Recht beinhaltet Massnahmen, die Substitute Decision Making fokussieren, und andere, die eher…
Art. 144 Abs. 2 ZGB: Kindesanhörung. Werden Kinder durch eine beauftragte Drittperson angehört, muss diese unabhängig und qualifiziert sein. Wo dies für das Kind eine unzumutbare Belastung bedeuten…
Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…
Art. 307, 314 Ziff. 1 ZGB: Regelung des Besuchsrechts, Anhörung des Kindes. Vor Erlass einer Kindesschutzmassnahme sind die betroffenen Kinder grundsätzlich durch die Vormundschaftsbehörde oder durch…
FamPra.ch Numéro 4/2011, 28 novembre 2011, p. 1026