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Suchergebnis für zivilrechtliche Gutachten

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Nummer 4 2016 Alle löschen

Das Gutachten im Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verpflichtet die Behörde, den entscheidrelevanten Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Mit welchen Beweismitteln dies geschieht, ist grundsätzlich von der Behörde nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Allerdings erachten es die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre…

Nr. 69 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 2. Juni 2016 i.S. A.A., B.A. gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde U. - 5A_724/2015

Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 314a ZGB, Art. 298 Abs. 1 ZPO, Art. 12 UN-KRK: Anspruch auf Durchführung einer öffentlichen, mündlichen Verhandlung, Anhörung des Kindes. Der in Art. 6 Ziff. 1 EMRK enthalte…
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