In der Schweiz kann in der Regel erst nach zweijährigem Getrenntleben die Scheidungsklage eingereicht werden. Viele ausländische Rechte kennen keine solchen Fristen, sodass die Klage schneller erhoben werden kann. Dies ist insbesondere in Frankreich der Fall. Das Erfordernis der zweijährigen Trennungsdauer stellt eine bedeutende Benachteiligung…
Art. 329 Abs. 3 ZGB, Art. 219 ff., 295 f. ZPO: Verfahrensart für den Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person. Für die Klage von volljährigen Unterstützungsberechtigten enthält
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1077
Art. 263 ZPO: Analoge Anwendbarkeit von Art. 263 ZPO für die Zeitspanne zwischen erstinstanzlicher Eröffnung im Dispositiv und nachträglicher Zustellung der Begründung. In der ZPO fehlt es an…
Art. 131, 276 ff. ZGB: Alimentenbevorschussung, Prozentklausel, Zulässigkeit der Reduktion der bevorschussten Alimente auf den minimalen Sockelbeitrag. Unterhaltsbeiträge können nur bevorschusst werden…
Ehen zwischen Ausländern und Schweizern spiegeln längst die gesellschaftliche Realität. Stehen verschiedene Zuständigkeiten oder anwendbare Rechte zur Disposition, so kann die eine oder andere Rechtsordnung günstiger oder ungünstiger sein. Mit forum shopping wird versucht, zuerst in der favorisierten Rechtsordnung eine Scheidungsklage anhängig zu…
Durch die Revision der PAVO wurden auf Bundesebene die wichtigsten Massnahmen nachvollzogen, damit ein Pflegekind besser am Verfahren beteiligt und geschützt wird. Erfreulicherweise wurde das Kindeswohl nun explizit für den Pflegekinderbereich verankert. Zudem werden Vermittlungsorganisationen per 2014 unter eine Melde- und Aufsichtspflicht…