Die Bestimmung des Werts eines Unternehmens stellt eine zentrale Schwierigkeit bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung in einer Scheidung dar. Zwischen dem Zeitpunkt der Bestimmung des Bestands des Unternehmens einerseits und dem Zeitpunkt der Bestimmung von dessen Wert andererseits, können unter Umständen mehrere Jahre liegen. Diese Zeit…
Art. 207 Abs. 1, 211, 214 Abs. 1 ZGB: Bestimmung des Verkehrswerts von Aktien. Massgebend für den Wert der bei der Auflösung des Güterstandes vorhandenen Errungenschaft ist der Zeitpunkt der…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1045
Art. 126 Abs. 2 ZGB: Voraussetzungen für die Bezahlung eines kapitalisierten Unterhalts. Rechtfertigen es die Umstände, kann das Gericht anstelle einer Unterhaltsrente die Bezahlung einer Abfindung…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1073
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1, 276 ff. ZGB: Qualifikation einer Kündigungsentschädigung als Einkommen. Ist davon auszugehen, dass die anlässlich einer Kündigung ausbezahlte Entschädigung den Unterschied…
Art. 122 ff. ZGB, Art. 64 Abs. 1bisIPRG: Vorsorgeausgleich. Erhält ein Ehegatte im Rahmen der Ehescheidung in Frankreich eine Ausgleichszahlung nach französischem Recht (prestation compensatoire),…
Der industrielle Mehrwert ist das Ergebnis einer Zuwendungshandlung des Nicht-Rechtsträger-Ehegatten. Dem zuwendenden Ehegatten steht dafür als Ausgleich gestützt auf Art. 206 Abs. 1 ZGB eine Ersatzforderung zugunsten seiner Errungenschaft oder seines Eigenguts zu, die nennwertgeschützt ist. Je nach Konstellation kann die Zuwendungshandlung auch…
Art. 197 f. ZGB: Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen. Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich das Recht bzw. die…
Art. 298 Abs. 2ter, 196 ff., 209 ZGB: Anordnung einer alternierenden Obhut in strittigen Verhältnissen, güterrechtliche Auseinandersetzung. Die Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern spricht nur dann…