Künftig sollen im ZGB die Begründung und der Verzicht auf Elternschaft gestützt auf privatrechtliche Vereinbarungen geregelt werden. Diese Vereinbarungen sind nach der Zeugung des Kindes für die Parteien verbindlich und sollen beim Zivilstandsamt registriert werden. Gestützt auf diese Registrierung ist die Begründung des Kindesverhältnisses…
Das Recht auf Kenntnis der Abstammung war im Lauf der Zeit gesellschaftlichen Veränderungen ausgesetzt. Es hat sich in der Schweiz mit den Forderungen sogenannter «unehelicher» Kinder herausgebildet, die Opfer von Pflegekinder- und Adoptionspraktiken bei strukturell prekären Verhältnissen geworden sind. Der Anspruch orientiert sich am Ideal der…
Art. 8 EMRK: Keine rechtliche Anerkennung des Kindsverhältnisses zwischen dem Kind und der Ex-Partnerin der biologischen Mutter. Die Verweigerung der Anerkennung des Kindsverhältnisses zum getrennt…
Das Prinzip der Gleichstellung prägte die Reformen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Familienrechts, insbesondere die aufeinanderfolgenden Revisionen des Kindesrechts sowie im Bereich des Ehe- und Scheidungsrechts. Dabei handelte es sich teils um die Gleichstellung unterschiedlicher Lebensgemeinschaften (über den Status des…
Das sensible Merkmal der Lebensform in Art. 8 BV knüpft an die Grundrechte auf persönliche Freiheit, auf Privatsphäre sowie auf Ehe und Familie an. Der Staat darf daher ohne besonders qualifizierten Grund nicht daran anknüpfen, ob jemand verheiratet ist oder nicht, ob jemand in einer gleich- oder in einer gemischtgeschlechtlichen Beziehung lebt, ob…
Art. 32, 68 f., 70, 73 IPRG: Regelung der Elternschaft im Rahmen einer in Georgien durchgeführten Leihmutterschaft. Nach dem anwendbaren schweizerischen Recht entsteht das rechtliche Kindesverhältnis…
Art. 273 ff. ZGB: Festlegung des persönlichen Verkehrs. In der Westschweiz stellt bei schulpflichtigen Kindern ein Kontaktrecht an jedem zweiten Wochenende sowie während der Hälfte der Schulferien…
Mit der Revision «Ehe für alle» soll eine Elternschaftsvermutung der Ehefrau bei weiblichen Ehepaaren eingeführt werden (Art. 255a nZGB). Vorausgesetzt ist, dass das Kind durch Samenspende nach den Bestimmungen des FMedG gezeugt wurde. Die Elternschaftsvermutung der Ehefrau wurde durch den Gesetzgeber bewusst als gesetzliche Fiktion ausgestaltet…