Art. 276, 285 ZGB: Keine Zusprechung eines Betreuungsunterhalts bei Vollzeiterwerbstätigkeit. Ist ein Elternteil in seiner Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder nicht eingeschränkt…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1123
Art. 197 f. ZGB: Güterrechtliche Qualifikation von Mitarbeiterbeteiligungen. Der Einbezug einer bestimmten Position in die Vorschlagsteilung kann nur in Betracht fallen, wenn sich das Recht bzw. die…
Art. 273 ff, 298 Abs. 2terZGB, Art. 52 fbis Abs. 1 AHVV: Alternierende Obhut, Aufteilung der Erziehungsgutschriften. Betreuen die Eltern die Kinder in etwa zu gleichen Teilen, ist diese Betreuungsform…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1, 276 ff. ZGB: Qualifikation einer Kündigungsentschädigung als Einkommen. Ist davon auszugehen, dass die anlässlich einer Kündigung ausbezahlte Entschädigung den Unterschied…
Der industrielle Mehrwert ist das Ergebnis einer Zuwendungshandlung des Nicht-Rechtsträger-Ehegatten. Dem zuwendenden Ehegatten steht dafür als Ausgleich gestützt auf Art. 206 Abs. 1 ZGB eine Ersatzforderung zugunsten seiner Errungenschaft oder seines Eigenguts zu, die nennwertgeschützt ist. Je nach Konstellation kann die Zuwendungshandlung auch…
Art. 276 ff. 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts, unbeschränkte Bonusbeteiligung des Kindes. Für die Berechnung des Barunterhalts ist grundsätzlich nach der zweistufigen Methode vorzugehen…
Im vorliegenden Beitrag werden typische Konstellationen aufgezeigt, bei denen eine Beschränkung oder ein Entzug der Handlungsfähigkeit zu diskutieren ist. Im Rahmen der Kombinationsmöglichkeit der Rechtsmacht nach Art. 397 ZGB ist die Mitwirkungsbeistandschaft die mildere Massnahme als die Vertretungsbeistandschaft mit Beschränkung der…
Art. 298b Abs. 3terZGB: Festlegung einer alternierenden Obhut bzw. Regelung der Betreuungsanteile, wenn die Kindseltern nach der Geburt des Kindes nie zusammengelebt haben. War der Betreuungsanteil…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1092
Die Bestimmung des Werts eines Unternehmens stellt eine zentrale Schwierigkeit bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung in einer Scheidung dar. Zwischen dem Zeitpunkt der Bestimmung des Bestands des Unternehmens einerseits und dem Zeitpunkt der Bestimmung von dessen Wert andererseits, können unter Umständen mehrere Jahre liegen. Diese Zeit…