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Suchergebnis für neues Erwachsenenschutzrecht

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Bundesgericht

Verwahrung statt fürsorgerische Unterbringung für ehemals jugendliche Straftäter?

Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…

Nr. 47 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 18. Mai 2017 i.S. A. gegen Psychiatrische Klinik B., C - 5A_255/2017

Art. 434 ZGB: Behandlungsplan, Anordnung einer Behandlung ohne Zustimmung. Wird eine Person zur Behandlung einer psychischen Störung in einer Einrichtung untergebracht, so erstellt die behandelnde…
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