Art. 122, 123, 124 ZGB: Voraussetzungen die Anwendbarkeit von Art. 122 ZGB sowie für die Verweigerung des Vorsorgeausgleich. Grundsätzlich ist für den Ausschluss von Art. 122 Abs. 1 ZGB ausreichend,…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 899
Die Bestimmungen der neuen ZPO übernehmen im Bereich des Scheidungsverfahrens hauptsächlich die diesbezüglichen Vorgaben, welche vorher im materiellen Recht geregelt waren. Die Neuerungen sind geringfügig. Als wichtigste Veränderungen ist die erweiterte Entscheidkompetenz des Scheidungsgerichts im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der…
Die Zuständigkeit des mit der Scheidung befassten schweizerischen Gerichts umfasst auch die güterrechtliche Auseinandersetzung und den Entscheid über die in der Schweiz und im Ausland gelegenen Grundstücke. Das vom schweizerischen Gericht im Zusammenhang auf die güterrechtliche Auseinandersetzung anzuwendende Recht bestimmt alle zugehörigen oder…
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit dem Vorsorgeausgleich in internationalen Verhältnissen. Der Schwerpunkt liegt bei praktischen Fragen insbesondere im Zusammenhang mit der Formulierung von Klauseln in Scheidungskonventionen die vom Gericht zu genehmigen sind.
Der vorliegende Beitrag gibt die Ergebnisse der vom Centrum für Familienwissenschaften am 19. November 2009 veranstalteten Podiumsdiskussion zum Thema «Unterhaltsrecht – quo vadis?» wieder, die von namhaften Vertreterinnen und Vertretern der Praxis und der Wissenschaft des In- und Auslandes geführt wurde. Schwerpunkte waren dabei neben der…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2010 | S. 439–443Es folgt Seite №440⬆Art. 2 Abs. 2, 124 ZGB: Auswirkungen des Rechtsmissbrauchsverbots im Zusammenhang mit der Zusprechung…
Art. 123 Abs. 2 ZGB: Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen. Gemäss Art. 123 Abs. 2 ZGB kann die Teilung jedoch ganz oder teilweise verweigert werden, wenn sie aufgrund der güterrechtlichen…