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Kindesunterhalt 2007 Alle löschen

Nr. 20 Obergericht des Kantons Luzern, II. Kammer, Entscheid vom 18. August 2006 - 22 06 6

Art. 277 Abs. 2, 285 Abs. 1 ZGB: Mündigenunterhalt zwischen dem 18. und 20. Altersjahr; der Ausnahmecharakter der Unterhaltspflicht ist zu relativieren. Der Unterhaltsbeitrag an ein Kind soll seinen…
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