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Suchergebnis für Unterhaltsbemessung (Art. 125 ZGB)

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2.7 Nachehelicher Unterhalt

Nr. 6 Kantonsgericht St. Gallen, II. Zivilkammer Entscheid vom 19. Juni 2018 - FO.2016.28

Art. 125 ZGB: Kriterien für Lebensprägung der Ehe, insb. kulturelle Entwurzelung. Lebensprägende Ehen liegen regelmässig vor, wenn eine Ehe länger als zehn Jahre gedauert hat, wenn aus ihr Kinder…

Nr. 92 Bundesgericht, II. Zivilabteilung, Entscheid vom 16. Juli 2008 i.S. X. gegen Y. - 5A_241/2008

Art. 125 ff. ZGB: Methode zur Unterhaltsberechnung, Dauer von Übergangsfristen zur Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. Das Gesetzt schreibt dem Sachrichter keine bestimmte Methode zur…

Nr. 45 Bundesgericht, II. Zivilabteilung Entscheid vom 29. Dezember 2008 i.S. X. gegen Y. - 5A_441/2008, 5A_446/2008

Art. 125 ZGB: Unterhaltsbemessung, Vorsorgeunterhalt. Für die Festsetzung des nachehelichen Unterhaltsbeitrags darf nicht einfach auf das aktuelle Einkommen abgestellt werden. Voraussehbare…

Nr. 5 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 16. Oktober 2017 i. S. A. gegen B. - 5A_981/2016

Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Zulässigkeit der Anrechnung eines Vermögensverzehrs. Von der unterhaltsverpflichteten sowie der unterhaltsberechtigten Person kann abhängig von der Funktion…

Nr. 9 Bundesgericht, II. Zivilabteilung Entscheid vom 21. Oktober 2008 i.S. B. gegen K. - 5A_384/2008

Art. 125 ZGB: Lebensprägende Ehe durch Entwurzelung aus dem bisherigen Kulturkreis, Methode zur Bemessung des gebührenden Unterhalts, Berücksichtigung einer während der Trennungsdauer eingetretenen…

Nr. 15 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 24. Dezember 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_210/2013

Art. 124, 125 ZGB: Verhältnis von angemessener Entschädigung und nachehelichem Unterhalt bei Ehegatten im Rentenalter. Vermindert der unterhaltsberechtigte Ehegatte sein Vermögen und kann dieser…

Nr. 21 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung Entscheid vom 2. Februar 2021 i.S. A. gegen B. - 5A_891/2018

Art. 125: Methode zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Der nacheheliche Unterhalt ist verbindlich mit der zweistufigen Methode zu berechnen, soweit nicht ausnahmsweise eine Situation vorliegt…
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