Art. 454 ZGB: Staatshaftung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Art. 454 regelt die direkte kausale Staaatshaftung in einem umfassenden Sinn. Wer durch die widerrechtliche Anordnung,…
Wenn ein Minderjähriger ausserhalb des Elternhauses platziert wird bzw. werden soll, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen. Dabei handelt es sich um einen – weder im OR, im ZGB, noch in der PAVO geregelten – Innominatkontrakt, welcher mangels Formvorschriften auch mündlich oder konkludent eingegangen werden kann und auf welchen neben dem OR AT…
Art. 450 ff. ZGB: Parteientschädigung im Beschwerdeverfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung. Die Regelung betreffend Parteientschädigung wollte der Gesetzgeber den Kantonen überlassen…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1129