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Rechtsbegehren im Güterrecht

Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…
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