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Rechtsprechung Nummer 2 2012 Alle löschen

Nr. 31 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 8. Dezember 2011 i.S. X. gegen Z. - 5A_663/2011

Art. 311 ZPO: Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen.
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