Die deutsche Verfassung verlangt, im Fall der Ehescheidung die gemeinschaftlich in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte zwischen den Ehegatten zu teilen. Hierzu bedarf es eines Ausgleichs, der zu einer gerechten Teilhabe im Versorgungsfall führt, und für die Praxis verständlich und anwenderfreundlich ist. Das bisherige komplexe und…