Das Kind hat heute das Recht, vor Gericht das Wort zu ergreifen, und zwar nicht nur in Angelegenheiten, die es selbst betreffen, sondern auch bei der Scheidung seiner Eltern. Dieser Entwicklung entspricht die Entwicklung der richterlichen Funktion oder genauer, des Richteramtes. Diese Doppelperspektive erlaubt die Beurteilung der Kindesanhörung…