Die Änderung von Name und amtlichem Geschlecht von Transmenschen, Menschen also, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt, durchläuft zurzeit international einen eigentlichen Paradigmenwechsel. Vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes der Medizin, der Trans-Sein als gesunde…
Art. 42 ZGB: Voraussetzungen für die Geschlechtsänderung. Nach neuerer Rechtsprechung muss als Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister die antragstellende…